Filmproduktion im Ausland – die wichtigsten Dokumente

Teil 1 – Wie man sich richtig vorbereitet

Als Kameramann sind Drehreisen ins Ausland ein Highlight des Jahres. Vielleicht liegt es daran, dass ich sowieso gerne andere Länder und deren Kulturen kennenlerne. Es muss für mich auch nicht immer ein exotisches Land sein. Auch in Europa gibt es viele spannende Regionen. Aber so schön es ist an fremden und spannenden Orten zu drehen, so komplex und vorbereitungsintensiv ist es auch. Gerade wenn es um die Themen Zoll, Versicherung und Drehgenehmigung geht. Wer hier schlampig arbeitet, steht schnell mal vor einem unliebsamen plötzlichen Drehabbruch.

Unser Blog: Filmproduktion im Ausland – die wichtigsten Dokumente, zeigt, wie man sich als Filmproduktion auf Auslandsdrehreisen vorbereitet und so vor unliebsamen Überraschungen besser schützen kann.

Die wichtigsten Dokumente und Versicherungen

Vorab sei gesagt, es ist ein zeitlicher und auch kostenintensiver Zusatzaufwand den wir als Filmproduktion leisten müssen.

Das bedeutet:  Zum einen solltet ihr ausreichend Zeit einplanen für alle nötigen Schritte und zum anderen solltet ihr darauf achten, diesen Aufwand auch in eurer Kalkulation mit aufzunehmen.

Jeder, der auf Drehreise geht, sollte die entsprechenden Versicherungen, wie eine Berufshaftpflicht und eine Equipment Versicherung mit mindestens EU-weiter Gültigkeit (inkl. Schweiz und England) haben.

Musik in der Videoproduktion - Mehr als nur ein Klangteppich

Die Recherche

Das Wichtigste ist, eine gründliche Recherche zu den Dreh- und Arbeitsbestimmungen für ein Filmteam für das jeweilige Land durchzuführen. Wichtig ist es zu recherchieren, welche Beschränkungen es für Foto- und Filmaufnahmen gibt. Auch in europäischen Ländern ist es oft verboten Militäreinrichtungen oder „kritische Infrastrukturen“, wie z.B. Elektrizitäts- und Wasserwerke, Flughäfen, Bahnstrecken, bestimmte Regierungsgebäude, regierungsnahe Einrichtungen oder sogar Polizeistationen zu fotografieren. Wer sich dann nicht daran hält, zahlt Strafe oder wandert manchmal ins Gefängnis. Oft benötigt man für viele Motive eine Drehgenehmigung von offizieller Seite.

Auch in Deutschland gilt übrigens: Bitte immer überprüfen ob ihr eine Drehgenehmigung für eure Motive benötigt!

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Selbst das Filmen von Menschen ist nicht so ohne weiteres möglich oder manchmal sogar verboten. Vieles davon solltet ihr kennen, denn es gilt auch hier bei uns. Zur Auffrischung hier ein paar Links zu den Foto- und Filmverboten in Deutschland.

Link Fotoverbote: http://www.fotorecht-aktuell.de/fotoverbote/

Link guter Rat.de: https://www.guter-rat.de/magazin/steuern-recht/rechtstipps/fotografie-recht-330

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Wichtige Dokumente die Ihr vor der Einreise besorgen müsst

Mit der Bescheinigung A1 weist ein Beschäftigter nach, dass er bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert ist. Er muss dadurch keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass im Einsatzland eine Sozialversicherungspflicht besteht, unterliegen Arbeitnehmer grundsätzlich den im Ausland geltenden Rechtsvorschriften

(Territorialprinzip). Arbeitgeber und Selbstständige können so beispielsweise zur zusätzlichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden.

2. Zoll und A.T.A.-Carnet

Auch bei der Einfuhr von Berufsausrüstung (zur vorübergehenden Verwendung im jeweiligen Land) kann der Zoll des Landes den Nachweis einer Zollerklärung verlangen. Liegt diese dann nicht vor, muss eine Zollkaution als Sicherheit oft in bar hinterlegt werden. Das kann dann je nach Wert der Berufsausrüstung auch gleich mal mehrere 1.000 Euro sein. Bei der Ausreise gibt es die Kaution dann zurück.

Innerhalb der EU gilt aber der freie Warenverkehr, sodass der Zoll eigentlich nur an den EU-Außengrenzen und an Flughäfen tätig wird.

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Der einfachste Weg mit einer Berufsausrüstung über die Grenze eines Nicht-EU-Landes ist ein A.T.A.-Carnet. Das A.T.A.-Carnet ist ein in fast 80 Ländern weltweit gültiges Handelsabkommen und betrifft Waren für Ausstellungen/Messen und Berufsausrüstung, die vorübergehend eingeführt und wieder ausgeführt werden. Es gilt jeweils für ein Jahr und kann für mehrere Reisen benutzt werden. Die Carnet-Unterlagen muss man bei speziellen Verlagen kaufen.

Für die Carnetversicherung braucht ihr eine Bürgschaft eurer Bank in Höhe der Versicherungssumme. Wenn ihr alles ausgefüllt habt, müsst ihr das Carnet bei einer IHK freischalten lassen und anschließend damit und mit der Technik bei einem Binnenzollamt vorstellig werden. Der Zoll bringt dann eine sogenannte Nämlichkeitssicherung an.

Alle Infos dazu findet ihr hier.

 Alle anderen Zollbescheinigungen sind meiner Meinung nach wesentlich komplizierter und für Filmcrews ungeeignet. Wie kompliziert das ist, zeigt ein Blick auf die Zollseite.

Ausblick:

In unserem nächsten Blogbeitrag zu dem Thema: Filmproduktion im Ausland – die wichtigsten Dokumente, gibt mehr Informationen zu den Tücken von Flugreisen mit Kameratechnik, Visa, INF-3 Formulare und mehr.

Schreibt uns gerne einen Kommentar, wenn ihr weitere Fragen und Anregungen habt.

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